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Regeln für Kurzzeitvermietung in Griechenland

Zuletzt geprüft: 29. Oktober 2026

In Griechenland muss jede Kurzzeitvermietung bei der Steuerbehörde (AADE) registriert werden und ihre Registrierungsnummer (AMA) anzeigen. Neue Mindeststandards, eine Klimaresilienzgebühr pro Nacht und ein Stopp für neue Registrierungen im Zentrum von Athen gelten jetzt ebenfalls.

Auf einen Blick

  • Registrieren Sie sich bei AADE und erhalten Sie eine AMA-Nummer, bevor Sie vermieten.
  • Zeigen Sie die AMA-Nummer in jedem Inserat an.
  • Keine neuen Registrierungen im Zentrum von Athen bis mindestens Ende 2026.
  • Mindeststandards: Brandschutz, Erste Hilfe, Versicherung und mehr.
  • Eine Klimaresilienzgebühr ist für jede Übernachtung fällig.
  • Drei oder mehr Immobilien gelten als Geschäftstätigkeit.

Registrierung

AMA-Registrierung

Pflicht

Registrieren Sie jede Immobilie im Kurzzeitaufenthaltsregister der AADE, um ihre AMA-Nummer (11 Ziffern) zu erhalten, und zeigen Sie diese in jedem Inserat und jeder Anzeige an. Aufenthalte von 60 Tagen oder mehr fallen nicht unter die Kurzzeitvermietungsregeln.

Jeden Aufenthalt melden

Pflicht

Reichen Sie eine Meldung für jeden Aufenthalt im AADE-Register bis zum 20. des Monats nach der Abreise des Gastes ein.

Athen-Stopp

Achtung

Neue Registrierungen für Kurzzeitvermietungen sind im Zentrum von Athen (Gemeindebezirke 1, 2 und 3) bis mindestens Ende 2026 verboten, und ähnliche Beschränkungen werden anderswo eingeführt. Bestehende Registrierungen können fortgesetzt werden.

Geldstrafen

Achtung

Vermietung ohne AMA oder ohne Einhaltung der Regeln kann zu Geldstrafen ab 5.000 € führen, höher bei Wiederholungsfällen und in eingeschränkten Gebieten.

Mindeststandards

Sicherheits- und Komfortstandards

Pflicht

Kurzzeitvermietungen müssen Mindeststandards erfüllen, darunter einen Feuerlöscher und Rauchmelder, ein Erste-Hilfe-Set, Notrufnummern auf Griechisch und Englisch, Belüftung, regelmäßige Schädlingsbekämpfung und eine Haftpflichtversicherung.

Steuern

Einkommensteuer

Steuern

Einkünfte aus Kurzzeitvermietungen werden nach einem progressiven Steuersatz für Mieteinkünfte besteuert, beginnend bei 15 %. Fragen Sie einen Steuerberater nach den aktuellen Steuerklassen und was Sie absetzen können.

Drei oder mehr Immobilien

Achtung

Wenn Sie drei oder mehr Immobilien kurzfristig vermieten, wird dies als Geschäftstätigkeit behandelt: Sie registrieren sich bei der Steuerbehörde für Geschäftstätigkeit und erheben Mehrwertsteuer.

Klimaresilienzgebühr

Steuern

Sie zahlen eine Klimaresilienzgebühr für jede Übernachtung. Sie ist von April bis Oktober und für größere freistehende Häuser höher. Überprüfen Sie die aktuellen Tarife bei AADE.

EU-Regeln

EU-Verordnung 2024/1028

Vor Ort prüfen

Seit dem 20. Mai 2026 müssen Plattformen Registrierungsnummern (die AMA in Griechenland) überprüfen und Buchungsdaten mit den Behörden teilen.

Ihre Checkliste

  1. Überprüfen Sie, ob in Ihrer Region ein Stopp für neue Registrierungen besteht.
  2. Registrieren Sie sich im Kurzzeitaufenthaltsregister der AADE und erhalten Sie Ihre AMA.
  3. Zeigen Sie die AMA-Nummer in jedem Inserat an.
  4. Erfüllen Sie die Mindeststandards und erhalten Sie eine Haftpflichtversicherung.
  5. Melden Sie jeden Aufenthalt bis zum 20. des Folgemonats.
  6. Zahlen Sie die Klimaresilienzgebühr für jede Übernachtung.
  7. Deklarieren Sie das Einkommen; bei drei oder mehr Immobilien registrieren Sie ein Geschäft.

Offizielle Quellen

Prüfen Sie vor jedem Schritt immer die aktuelle Fassung bei diesen Quellen.

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